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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur folgende Basisbehandlungen:

  • die Zahnentfernung
  • die klassische Wurzelspitzenresektion (ein einfaches Abtrennen der Wurzelspitze, ohne den Wurzelkanal dicht zu verschließen)

Diese einfache Therapieform (klassische Wurzelspitzenresektion) hat allerdings nur eine Erfolgsprognose von gerade einmal 40 Prozent. Letzendlich muss der Zahn am Ende dann doch meistens entfernt werden.

Bildlich gesprochen wäre es so, als würde man bei einer undichten Flasche Wein den Flaschenhals kürzen,  mit dem Ziel die Flasche dicht zu bekommen. Das hätte auch nur mäßigen bzw. keinen Erfolg.

Um die Flasche wirklich dicht zu bekommen, muss man einen Korken einsetzen, der dicht an den Flaschenwänden anliegt, um erfolgreich zu sein.

Die Kosten beim gesetzlich versicherten Patienten für eine Mikrochirurgische Wurzelspitzenresektion (MWR), variieren zwischen 450.- Euro und 700.- Euro, je nachdem um welchen Zahn es sich handelt.

Eine echte Alternative zu einem Implantat, das zwischen 2000.-Euro und 3500.-Euro kosten kann.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel die Behandlung im Rahmen des bestehenden Vertrags, den der Patient mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat.

Einige Behandlungsschritte der Mikrochirurgischen Wurzelspitzenresektion (MWR), werden zum 3,5fachen Satz berechnet und in der späteren Rechnung ausführlich für die Versicherung begründet, damit eine Erstattung gewährleistet wird.

Kundenfreundliche und serviceorientierte Versicherungen, deren Sachbearbeiter exakt geschult und auf dem aktuellen Wissensstand sind, erstatten diese Dinge in der Regel ohne Probleme.

Staatliche Beihilfe:
Beihilfeberechtigte Patienten bekommen vom Staat allerdings in der Regel nur den 2,3fachen Satz erstattet.

Die Erstattungsbereitschaft der jeweiligen Beihilfestellen sind sehr unterschiedlich und in den verschiedenen Bundesländern variabel.

Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf vor der Behandlung einen detaillierten Kostenplan.

Zahnzusatzversicherungen:
Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten für eine mikrochirurgische Wurzelspitzenresektion anteilig oder sogar vollständig. Den von uns detailliert aufgestellten Kostenvoranschlag können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen und erfahren anschließend, inwiefern eine Kostenerstattung erfolgt.